Approbation als Apotheker in Baden-Württemberg: wer zuständig ist
Wer in Baden-Württemberg mit einem Abschluss aus einem Drittstaat die Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragt, hat es meist mit drei Stellen zu tun: der Approbationsbehörde, der Kenntnisprüfung und der Fachsprachprüfung. Hier stehen die Zuständigkeiten und die amtlichen Seiten.
Zuständigkeit
| Approbationsbehörde | Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 98 – Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW) |
|---|---|
| Kenntnisprüfung | Landesapothekerkammer Baden-Württemberg |
| Fachsprachprüfung | Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (im Auftrag des Regierungspräsidiums; Anmeldung durch das Regierungspräsidium) |
Hinweise
- Für den Vergleich der ausländischen Ausbildung mit der deutschen erstellt in der Regel die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ein Gutachten.
- Zur Fachsprachenprüfung meldet das Regierungspräsidium Stuttgart die Antragstellenden an, sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
Amtliche Informationen
- Regierungspräsidium Stuttgart: Pharmazie – Ausbildung im Ausland
- Regierungspräsidium Stuttgart: FAQ Sprachkenntnisse (akademische Heilberufe)
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die Seiten der Behörde und der Kammer.
Kenntnisprüfung Apotheker
Für die Kenntnisprüfung: 2.201 Fragen der mündlichen Kenntnisprüfung mit ausformulierten Antworten — Recht, Pharmakologie, Klinische Pharmazie, Rezeptur und Galenik. Gegliedert in Antwort, Praxis, Rechtsgrundlage und Merksatz. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
FSP Apotheker
Für die Fachsprachprüfung: 30 Arzneimittelfälle für die Fachsprachprüfung: Beratungsgespräch, AMK-Bogen Feld für Feld, Gespräch mit der Kollegin, Prüferfragen, Fachbegriffe und die Aussprache der Wirkstoffe. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
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