Apotheker-Prüfungen

Approbation als Apotheker in Nordrhein-Westfalen: wer zuständig ist

Wer in Nordrhein-Westfalen mit einem Abschluss aus einem Drittstaat die Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragt, hat es meist mit drei Stellen zu tun: der Approbationsbehörde, der Kenntnisprüfung und der Fachsprachprüfung. Hier stehen die Zuständigkeiten und die amtlichen Seiten.

Zuständigkeit

ApprobationsbehördeBezirksregierung Münster, Dezernat 241 – Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG-aH), landesweit zuständig
KenntnisprüfungApothekerkammer Westfalen-Lippe bzw. Apothekerkammer Nordrhein (je nach Kammerbezirk); Anmeldung nur über die Bezirksregierung Münster
FachsprachprüfungApothekerkammer Westfalen-Lippe bzw. Apothekerkammer Nordrhein (je nach Kammerbezirk); Anmeldung über die Bezirksregierung Münster

Hinweise

Amtliche Informationen

Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die Seiten der Behörde und der Kammer.

Kenntnisprüfung Apotheker

Für die Kenntnisprüfung: 2.201 Fragen der mündlichen Kenntnisprüfung mit ausformulierten Antworten — Recht, Pharmakologie, Klinische Pharmazie, Rezeptur und Galenik. Gegliedert in Antwort, Praxis, Rechtsgrundlage und Merksatz. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.

FSP Apotheker

Für die Fachsprachprüfung: 30 Arzneimittelfälle für die Fachsprachprüfung: Beratungsgespräch, AMK-Bogen Feld für Feld, Gespräch mit der Kollegin, Prüferfragen, Fachbegriffe und die Aussprache der Wirkstoffe. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.

Andere Bundesländer

Baden-Württemberg · Bayern · Berlin · Brandenburg · Bremen · Hamburg · Hessen · Mecklenburg-Vorpommern · Niedersachsen · Rheinland-Pfalz · Sachsen · Sachsen-Anhalt · Schleswig-Holstein · Thüringen