Approbation als Apotheker in Hessen: wer zuständig ist
Wer in Hessen mit einem Abschluss aus einem Drittstaat die Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragt, hat es meist mit drei Stellen zu tun: der Approbationsbehörde, der Kenntnisprüfung und der Fachsprachprüfung. Hier stehen die Zuständigkeiten und die amtlichen Seiten.
Zuständigkeit
| Approbationsbehörde | Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), Dezernat IV.2, Außenstelle Frankfurt |
|---|---|
| Fachsprachprüfung | Landesapothekerkammer Hessen (LAKH), Fachsprachprüfung C1 Pharmazie |
Hinweise
- Erstanträge aus Nicht-EU-Staaten sichtet zunächst das Pflegequalifizierungszentrum (PQZ) Hessen; danach leitet es sie an das HLfGP weiter.
- Laut HLfGP wird der gleichwertige Ausbildungsstand durch eine Kenntnisprüfung festgestellt; sie kann zweimal wiederholt werden.
Amtliche Informationen
- HLfGP: Approbation Apothekerin/Apotheker – Berufsqualifikation aus einem Drittstaat
- HLfGP: Informationen zur Approbation/Berufserlaubnis, Drittstaaten (PDF)
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die Seiten der Behörde und der Kammer.
Kenntnisprüfung Apotheker
Für die Kenntnisprüfung: 2.201 Fragen der mündlichen Kenntnisprüfung mit ausformulierten Antworten — Recht, Pharmakologie, Klinische Pharmazie, Rezeptur und Galenik. Gegliedert in Antwort, Praxis, Rechtsgrundlage und Merksatz. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
FSP Apotheker
Für die Fachsprachprüfung: 30 Arzneimittelfälle für die Fachsprachprüfung: Beratungsgespräch, AMK-Bogen Feld für Feld, Gespräch mit der Kollegin, Prüferfragen, Fachbegriffe und die Aussprache der Wirkstoffe. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
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