Approbation als Apotheker in Mecklenburg-Vorpommern: wer zuständig ist
Wer in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Abschluss aus einem Drittstaat die Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragt, hat es meist mit drei Stellen zu tun: der Approbationsbehörde, der Kenntnisprüfung und der Fachsprachprüfung. Hier stehen die Zuständigkeiten und die amtlichen Seiten.
Zuständigkeit
| Approbationsbehörde | Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), Landesprüfungsamt für Heilberufe (Rostock) |
|---|---|
| Kenntnisprüfung | Staatliche Prüfungskommission bei der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern |
| Fachsprachprüfung | Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern |
Hinweise
- Vor der Kenntnisprüfung muss die Fachsprachenprüfung bei einer Apothekerkammer bestanden sein.
- Kenntnisprüfungen finden laut LAGuS im Mai und November statt; Termine und Einladung kommen von der Apothekerkammer.
Amtliche Informationen
- LAGuS: Hinweise zur Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker (PDF)
- LAGuS: Hinweise zur Approbation nach Ausbildung in einem Drittland (PDF)
- Apothekerkammer M-V: Fachsprach- und Kenntnisprüfung
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die Seiten der Behörde und der Kammer.
Kenntnisprüfung Apotheker
Für die Kenntnisprüfung: 2.201 Fragen der mündlichen Kenntnisprüfung mit ausformulierten Antworten — Recht, Pharmakologie, Klinische Pharmazie, Rezeptur und Galenik. Gegliedert in Antwort, Praxis, Rechtsgrundlage und Merksatz. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
FSP Apotheker
Für die Fachsprachprüfung: 30 Arzneimittelfälle für die Fachsprachprüfung: Beratungsgespräch, AMK-Bogen Feld für Feld, Gespräch mit der Kollegin, Prüferfragen, Fachbegriffe und die Aussprache der Wirkstoffe. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
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