Approbation als Apotheker in Berlin: wer zuständig ist
Wer in Berlin mit einem Abschluss aus einem Drittstaat die Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragt, hat es meist mit drei Stellen zu tun: der Approbationsbehörde, der Kenntnisprüfung und der Fachsprachprüfung. Hier stehen die Zuständigkeiten und die amtlichen Seiten.
Zuständigkeit
| Approbationsbehörde | Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo), Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe |
|---|---|
| Kenntnisprüfung | Staatliche Prüfungskommission, die das Landesamt für Gesundheit und Soziales bestellt |
| Fachsprachprüfung | Apothekerkammer Berlin (Fachsprachentest C1) |
Hinweise
- Die Kenntnisprüfungen finden in der Regel in den Monaten Januar, April, Juli und Oktober statt.
- Zum Fachsprachentest meldet man sich mit der Eingangsbestätigung des LAGeSo bei der Apothekerkammer Berlin an.
Amtliche Informationen
- LAGeSo: Akademische Ausbildung außerhalb der EU (Drittstaat)
- LAGeSo: Hinweise zum Fachsprachentest für Apotheker/innen (PDF)
- LAGeSo: Verfahrensgrundsätze Kenntnisprüfung nach § 4 Abs. 3 BApO (PDF)
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die Seiten der Behörde und der Kammer.
Kenntnisprüfung Apotheker
Für die Kenntnisprüfung: 2.201 Fragen der mündlichen Kenntnisprüfung mit ausformulierten Antworten — Recht, Pharmakologie, Klinische Pharmazie, Rezeptur und Galenik. Gegliedert in Antwort, Praxis, Rechtsgrundlage und Merksatz. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
FSP Apotheker
Für die Fachsprachprüfung: 30 Arzneimittelfälle für die Fachsprachprüfung: Beratungsgespräch, AMK-Bogen Feld für Feld, Gespräch mit der Kollegin, Prüferfragen, Fachbegriffe und die Aussprache der Wirkstoffe. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
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