Approbation als Apotheker in Bremen: wer zuständig ist
Wer in Bremen mit einem Abschluss aus einem Drittstaat die Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragt, hat es meist mit drei Stellen zu tun: der Approbationsbehörde, der Kenntnisprüfung und der Fachsprachprüfung. Hier stehen die Zuständigkeiten und die amtlichen Seiten.
Zuständigkeit
| Approbationsbehörde | Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Referat 20 |
|---|---|
| Kenntnisprüfung | Apothekerkammer Bremen (vergibt den Prüfungstermin; Anmeldung über die Senatorin) |
| Fachsprachprüfung | Apothekerkammer Bremen (vergibt den Prüfungstermin; Anmeldung über die Senatorin) |
Hinweise
- Der Antrag auf Approbation ist ausschließlich elektronisch zu stellen; die Originaldokumente werden bei einem persönlichen Termin vorgelegt.
- Zu Fachsprachen- und Kenntnisprüfung meldet man sich bei der Senatorin an; diese informiert die Apothekerkammer, die den Prüfungstermin mitteilt.
Amtliche Informationen
- Serviceportal Bremen: Apotheker:in mit Ausbildung aus Drittstaaten
- Apothekerkammer Bremen: Fachsprachen- und Kenntnisprüfungen
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die Seiten der Behörde und der Kammer.
Kenntnisprüfung Apotheker
Für die Kenntnisprüfung: 2.201 Fragen der mündlichen Kenntnisprüfung mit ausformulierten Antworten — Recht, Pharmakologie, Klinische Pharmazie, Rezeptur und Galenik. Gegliedert in Antwort, Praxis, Rechtsgrundlage und Merksatz. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
FSP Apotheker
Für die Fachsprachprüfung: 30 Arzneimittelfälle für die Fachsprachprüfung: Beratungsgespräch, AMK-Bogen Feld für Feld, Gespräch mit der Kollegin, Prüferfragen, Fachbegriffe und die Aussprache der Wirkstoffe. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
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