Approbation als Apotheker in Schleswig-Holstein: wer zuständig ist
Wer in Schleswig-Holstein mit einem Abschluss aus einem Drittstaat die Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragt, hat es meist mit drei Stellen zu tun: der Approbationsbehörde, der Kenntnisprüfung und der Fachsprachprüfung. Hier stehen die Zuständigkeiten und die amtlichen Seiten.
Zuständigkeit
| Approbationsbehörde | Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung – SHIBB Landesamt, Sachgebiet 50 (akademische Gesundheitsberufe), Kiel |
|---|---|
| Kenntnisprüfung | SHIBB Landesamt (Antrag auf Kenntnisprüfung dort, nur zusammen mit einem Antrag auf Approbation bzw. Berufserlaubnis) |
| Fachsprachprüfung | SHIBB Landesamt (Antrag auf Fachsprachenprüfung Pharmazie dort) |
Hinweise
- Der Antrag auf Zulassung zur Kenntnisprüfung kann nur zusammen mit einem Antrag auf Approbation bzw. Berufserlaubnis gestellt werden.
Amtliche Informationen
- SHIBB: Apothekerin/Apotheker – Formulare zur Anerkennung
- SHIBB: Antrag Approbation, Drittstaat (PDF, Stand 03/26)
- SHIBB: Antrag auf Kenntnisprüfung (PDF, Stand 03/26)
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die Seiten der Behörde und der Kammer.
Kenntnisprüfung Apotheker
Für die Kenntnisprüfung: 2.201 Fragen der mündlichen Kenntnisprüfung mit ausformulierten Antworten — Recht, Pharmakologie, Klinische Pharmazie, Rezeptur und Galenik. Gegliedert in Antwort, Praxis, Rechtsgrundlage und Merksatz. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
FSP Apotheker
Für die Fachsprachprüfung: 30 Arzneimittelfälle für die Fachsprachprüfung: Beratungsgespräch, AMK-Bogen Feld für Feld, Gespräch mit der Kollegin, Prüferfragen, Fachbegriffe und die Aussprache der Wirkstoffe. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
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