Approbation als Apotheker in Sachsen: wer zuständig ist
Wer in Sachsen mit einem Abschluss aus einem Drittstaat die Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragt, hat es meist mit drei Stellen zu tun: der Approbationsbehörde, der Kenntnisprüfung und der Fachsprachprüfung. Hier stehen die Zuständigkeiten und die amtlichen Seiten.
Zuständigkeit
| Approbationsbehörde | Landesdirektion Sachsen (Approbationen und Berufserlaubnisse; Bearbeitung in der Dienststelle Dresden) |
|---|---|
| Kenntnisprüfung | Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe (Landesdirektion Sachsen), vom Sozialministerium beauftragt |
Hinweise
- Alle Anträge auf Approbation und Berufserlaubnis werden in der Dienststelle Dresden der Landesdirektion bearbeitet.
- Die Kenntnis-/Eignungsprüfung für Apotheker ist eine mündliche Prüfung; die Anmeldung erfolgt über Referat 22 der Landesdirektion.
Amtliche Informationen
- Landesdirektion Sachsen: Approbationen und Berufserlaubnisse
- Landesprüfungsamt Sachsen: Kenntnis-/Eignungsprüfung (Drittstaaten)
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die Seiten der Behörde und der Kammer.
Kenntnisprüfung Apotheker
Für die Kenntnisprüfung: 2.201 Fragen der mündlichen Kenntnisprüfung mit ausformulierten Antworten — Recht, Pharmakologie, Klinische Pharmazie, Rezeptur und Galenik. Gegliedert in Antwort, Praxis, Rechtsgrundlage und Merksatz. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
FSP Apotheker
Für die Fachsprachprüfung: 30 Arzneimittelfälle für die Fachsprachprüfung: Beratungsgespräch, AMK-Bogen Feld für Feld, Gespräch mit der Kollegin, Prüferfragen, Fachbegriffe und die Aussprache der Wirkstoffe. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
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