Approbation als Apotheker in Brandenburg: wer zuständig ist
Wer in Brandenburg mit einem Abschluss aus einem Drittstaat die Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragt, hat es meist mit drei Stellen zu tun: der Approbationsbehörde, der Kenntnisprüfung und der Fachsprachprüfung. Hier stehen die Zuständigkeiten und die amtlichen Seiten.
Zuständigkeit
| Approbationsbehörde | Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Dezernat G1 |
|---|---|
| Kenntnisprüfung | Landesapothekerkammer Brandenburg (LAKB), auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem LAVG |
| Fachsprachprüfung | Landesapothekerkammer Brandenburg (LAKB), auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem LAVG |
Hinweise
- Das LAVG ist zuständig, wenn eine pharmazeutische Tätigkeit in Brandenburg beabsichtigt ist und z. B. durch eine Stellenzusage belegt wird.
- Die Ladung zur Kenntnisprüfung verschickt die Landesapothekerkammer Brandenburg.
Amtliche Informationen
- LAVG: Anerkennung ausländischer Ausbildung (akademische Heilberufe)
- LAVG: Apotheker/-in – Hinweise Fachsprachtest (PDF)
- LAVG: Apotheker/-in – Hinweise Kenntnisprüfung (PDF)
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die Seiten der Behörde und der Kammer.
Kenntnisprüfung Apotheker
Für die Kenntnisprüfung: 2.201 Fragen der mündlichen Kenntnisprüfung mit ausformulierten Antworten — Recht, Pharmakologie, Klinische Pharmazie, Rezeptur und Galenik. Gegliedert in Antwort, Praxis, Rechtsgrundlage und Merksatz. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
FSP Apotheker
Für die Fachsprachprüfung: 30 Arzneimittelfälle für die Fachsprachprüfung: Beratungsgespräch, AMK-Bogen Feld für Feld, Gespräch mit der Kollegin, Prüferfragen, Fachbegriffe und die Aussprache der Wirkstoffe. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
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