Apotheker-Prüfungen

Approbation als Apotheker in Brandenburg: wer zuständig ist

Wer in Brandenburg mit einem Abschluss aus einem Drittstaat die Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragt, hat es meist mit drei Stellen zu tun: der Approbationsbehörde, der Kenntnisprüfung und der Fachsprachprüfung. Hier stehen die Zuständigkeiten und die amtlichen Seiten.

Zuständigkeit

ApprobationsbehördeLandesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Dezernat G1
KenntnisprüfungLandesapothekerkammer Brandenburg (LAKB), auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem LAVG
FachsprachprüfungLandesapothekerkammer Brandenburg (LAKB), auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem LAVG

Hinweise

Amtliche Informationen

Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die Seiten der Behörde und der Kammer.

Kenntnisprüfung Apotheker

Für die Kenntnisprüfung: 2.201 Fragen der mündlichen Kenntnisprüfung mit ausformulierten Antworten — Recht, Pharmakologie, Klinische Pharmazie, Rezeptur und Galenik. Gegliedert in Antwort, Praxis, Rechtsgrundlage und Merksatz. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.

FSP Apotheker

Für die Fachsprachprüfung: 30 Arzneimittelfälle für die Fachsprachprüfung: Beratungsgespräch, AMK-Bogen Feld für Feld, Gespräch mit der Kollegin, Prüferfragen, Fachbegriffe und die Aussprache der Wirkstoffe. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.

Andere Bundesländer

Baden-Württemberg · Bayern · Berlin · Bremen · Hamburg · Hessen · Mecklenburg-Vorpommern · Niedersachsen · Nordrhein-Westfalen · Rheinland-Pfalz · Sachsen · Sachsen-Anhalt · Schleswig-Holstein · Thüringen