Apotheker-Prüfungen

Approbation als Apotheker in Bayern: wer zuständig ist

Wer in Bayern mit einem Abschluss aus einem Drittstaat die Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragt, hat es meist mit drei Stellen zu tun: der Approbationsbehörde, der Kenntnisprüfung und der Fachsprachprüfung. Hier stehen die Zuständigkeiten und die amtlichen Seiten.

Zuständigkeit

ApprobationsbehördeRegierung von Oberbayern (Berufszulassungsstelle)
KenntnisprüfungStaatliche Prüfungskommission, bestellt von der Berufszulassungsstelle; Durchführung und Organisation durch das Landesprüfungsamt für Pharmazie (Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie)
FachsprachprüfungBayerische Landesapothekerkammer (Fachsprachentest)

Hinweise

Amtliche Informationen

Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die Seiten der Behörde und der Kammer.

Kenntnisprüfung Apotheker

Für die Kenntnisprüfung: 2.201 Fragen der mündlichen Kenntnisprüfung mit ausformulierten Antworten — Recht, Pharmakologie, Klinische Pharmazie, Rezeptur und Galenik. Gegliedert in Antwort, Praxis, Rechtsgrundlage und Merksatz. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.

FSP Apotheker

Für die Fachsprachprüfung: 30 Arzneimittelfälle für die Fachsprachprüfung: Beratungsgespräch, AMK-Bogen Feld für Feld, Gespräch mit der Kollegin, Prüferfragen, Fachbegriffe und die Aussprache der Wirkstoffe. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.

Andere Bundesländer

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