Approbation als Apotheker in Bayern: wer zuständig ist
Wer in Bayern mit einem Abschluss aus einem Drittstaat die Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragt, hat es meist mit drei Stellen zu tun: der Approbationsbehörde, der Kenntnisprüfung und der Fachsprachprüfung. Hier stehen die Zuständigkeiten und die amtlichen Seiten.
Zuständigkeit
| Approbationsbehörde | Regierung von Oberbayern (Berufszulassungsstelle) |
|---|---|
| Kenntnisprüfung | Staatliche Prüfungskommission, bestellt von der Berufszulassungsstelle; Durchführung und Organisation durch das Landesprüfungsamt für Pharmazie (Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie) |
| Fachsprachprüfung | Bayerische Landesapothekerkammer (Fachsprachentest) |
Hinweise
- Die Kenntnisprüfungen finden in München oder Regensburg statt.
- Fachsprachentests anderer Länder oder anderer Prüfungseinrichtungen werden anerkannt, wenn sie dem Fachsprachentest der Bayerischen Landesapothekerkammer gleichwertig sind; das ist vorab mit der Berufszulassungsstelle zu klären.
Amtliche Informationen
- BayernPortal: Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat
- Regierung von Oberbayern: Durchführung der Kenntnisprüfung für Apotheker/-innen
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die Seiten der Behörde und der Kammer.
Kenntnisprüfung Apotheker
Für die Kenntnisprüfung: 2.201 Fragen der mündlichen Kenntnisprüfung mit ausformulierten Antworten — Recht, Pharmakologie, Klinische Pharmazie, Rezeptur und Galenik. Gegliedert in Antwort, Praxis, Rechtsgrundlage und Merksatz. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
FSP Apotheker
Für die Fachsprachprüfung: 30 Arzneimittelfälle für die Fachsprachprüfung: Beratungsgespräch, AMK-Bogen Feld für Feld, Gespräch mit der Kollegin, Prüferfragen, Fachbegriffe und die Aussprache der Wirkstoffe. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
Andere Bundesländer
Baden-Württemberg · Berlin · Brandenburg · Bremen · Hamburg · Hessen · Mecklenburg-Vorpommern · Niedersachsen · Nordrhein-Westfalen · Rheinland-Pfalz · Sachsen · Sachsen-Anhalt · Schleswig-Holstein · Thüringen