Approbation als Apotheker in Hamburg: wer zuständig ist
Wer in Hamburg mit einem Abschluss aus einem Drittstaat die Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragt, hat es meist mit drei Stellen zu tun: der Approbationsbehörde, der Kenntnisprüfung und der Fachsprachprüfung. Hier stehen die Zuständigkeiten und die amtlichen Seiten.
Zuständigkeit
| Approbationsbehörde | Landesprüfungsamt für Heilberufe, Amt für Gesundheit (Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration) |
|---|---|
| Kenntnisprüfung | Landesprüfungsamt für Heilberufe (Zulassungsantrag zur Kenntnisprüfung dort) |
| Fachsprachprüfung | Zuständige Kammer in Hamburg, d. h. Apothekerkammer Hamburg (Fachsprachenprüfung C1) |
Hinweise
- Der Zulassungsantrag zur Kenntnisprüfung muss bis zum 1. April bzw. 1. Oktober beim Landesprüfungsamt eingehen; geprüft wird von Mai bis August bzw. von November bis Januar.
Amtliche Informationen
- Hamburg.de: Landesprüfungsamt – Pharmazie
- Antrag auf Approbation, Ausbildung in Drittstaaten (PDF, Stand 01/2026)
- Antrag auf Zulassung zur Kenntnisprüfung (PDF, Stand 02/2026)
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die Seiten der Behörde und der Kammer.
Kenntnisprüfung Apotheker
Für die Kenntnisprüfung: 2.201 Fragen der mündlichen Kenntnisprüfung mit ausformulierten Antworten — Recht, Pharmakologie, Klinische Pharmazie, Rezeptur und Galenik. Gegliedert in Antwort, Praxis, Rechtsgrundlage und Merksatz. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
FSP Apotheker
Für die Fachsprachprüfung: 30 Arzneimittelfälle für die Fachsprachprüfung: Beratungsgespräch, AMK-Bogen Feld für Feld, Gespräch mit der Kollegin, Prüferfragen, Fachbegriffe und die Aussprache der Wirkstoffe. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
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