Kenntnisprüfung Apotheker: Apothekenbetriebsrecht
141 Fragen zu Apothekenbetriebsrecht stehen in der App, jede mit ausformulierter Antwort zum Aufsagen. Drei davon hier vollständig.
Was sind pharmazeutische Tätigkeiten?
Die Tätigkeiten, die dem pharmazeutischen Personal vorbehalten sind:
Ein Arzneimittel entwickeln und herstellen.
Einen Ausgangsstoff oder ein fertiges Arzneimittel prüfen.
Abgabe der Arzneimittel.
Information und Beratung darüber.
Überprüfung von Arzneimitteln sowie das Beobachten, Sammeln und Auswerten von Arzneimittelrisiken und Medikationsfehlern.
Medikationsanalyse und Medikationsmanagement.
§ 1a Abs. 3 ApBetrO zählt die pharmazeutischen Tätigkeiten auf; § 3 Abs. 4 und 5 ApBetrO regeln, wer sie ausüben darf und unter welcher Aufsicht.
Innerhalb dieser Liste gibt es eine zweite Stufe: Manches darf nur die Apothekerin. Das Medikationsmanagement ist ausdrücklich Apothekern vorbehalten; eine PTA darf zwar die Arzneimittel dafür erfassen, aber die Auswertung und die Beratung nicht übernehmen.
Und alles, was eine PTA an pharmazeutischen Tätigkeiten ausübt, geschieht unter der Aufsicht eines Apothekers.
An welche Behörde richten Sie den Antrag auf eine Betriebserlaubnis?
An die zuständige Behörde des Landes, in dem die Apotheke liegen soll — und wie sie heißt, ist von Land zu Land verschieden. Je nach Bundesland ist es das Landratsamt beziehungsweise die Kreisverwaltungsbehörde, bei kreisfreien Städten das Ordnungsamt, anderswo die Bezirksregierung oder ein Landesamt für Gesundheit.
Die Behörde entscheidet nicht allein: Für die fachliche Beurteilung zieht sie einen Sachverständigen des Apothekenwesens hinzu, den Pharmazierat.
§ 2 ApoG für die Erteilung; die Zuständigkeit ergibt sich aus dem jeweiligen Landesrecht. Die Überwachung regelt § 64 AMG in Verbindung mit dem Landesrecht.
Dass die Bezeichnung wechselt, ist kein Detail, sondern die richtige Antwort: Der Vollzug des Apothekenrechts ist Ländersache, obwohl das Recht bundesweit gilt. Wenn eine Prüferin nach „ihrer“ Behörde fragt, dürfen Sie ruhig sagen, dass die Bezeichnung je nach Land wechselt, und dann die des Prüfungslandes nennen.
Gut zu wissen: Wer bereits eine Erlaubnis hat und die Räume wechselt, braucht eine neue Erlaubnis — sie klebt an den Räumen.
Darf die Hauptapotheke Rezepturen für ihre Filialen herstellen?
Grundsätzlich stellt jede Apotheke für ihre eigenen Patienten her — auch die Filiale, denn sie ist eine Vollapotheke mit eigenem Rezepturarbeitsplatz und eigener Verantwortung.
Eine Herstellung im Auftrag einer anderen Apotheke ist aber zulässig. Dann gilt:
Der Auftrag wird schriftlich vereinbart, und die Verantwortlichkeiten werden klar zugeordnet.
Die herstellende Apotheke verantwortet Herstellung, Prüfung und Dokumentation nach ihren eigenen Vorschriften.
Die abgebende Apotheke bleibt für die Abgabe und die Beratung verantwortlich und muss sich vergewissern, dass ordnungsgemäß hergestellt wurde.
§ 11a ApBetrO für Tätigkeiten im Auftrag einer anderen Apotheke, § 7 ApBetrO für die Rezepturherstellung, § 4 ApBetrO für den in jeder Apotheke vorzuhaltenden Rezepturarbeitsplatz.
Praktisch ist das sinnvoll, weil sich Ausstattung und Erfahrung bündeln lassen — besonders bei aufwendigen Zubereitungen. Es entbindet die Filiale aber nicht davon, selbst über einen Rezepturarbeitsplatz zu verfügen: Die Räume sind Voraussetzung der Erlaubnis, nicht Folge der tatsächlichen Tätigkeit.
Die Plausibilitätsprüfung gehört zur Herstellung und damit zur herstellenden Apotheke; die Prüfung der Verschreibung selbst bleibt bei der abgebenden.
- Darf ein Kind ein Arzneimittel in der Apotheke abholen?
- Darf ein Kommissionierautomat Betäubungsmittel aufnehmen?
- Darf eine Apotheke Großhandel betreiben?
- Darf eine Apotheke impfen?
- Dürfen Sie die Apotheke eröffnen, sobald Sie die Erlaubnis in der Hand haben?
- Dürfen Sie in einem dringenden Fall ausnahmsweise ohne Verschreibung abgeben?
- Dürfen sich Haupt- und Filialapotheke gegenseitig aushelfen?
- Ein Kunde berichtet über eine Nebenwirkung — was tun Sie?
- Ein Kunde braucht im Notdienst einen Tollwutimpfstoff — woher bekommen Sie ihn?
- Ein Kunde möchte ein Arzneimittel zurückgeben — wie gehen Sie vor?
- Ein Kunde verlangt ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne Rezept — wie reagieren Sie?
- Für wen lohnt sich das Verblistern?
- Nimmt die Apotheke Altarzneimittel zurück?
- Unter welchen Voraussetzungen darf eine Apotheke verpachtet werden?
- Von wem darf eine Apotheke Arzneimittel beziehen?
… und 123 weitere.
Kenntnisprüfung Apotheker
2.201 Fragen der mündlichen Kenntnisprüfung mit ausformulierten Antworten — Recht, Pharmakologie, Klinische Pharmazie, Rezeptur und Galenik. Gegliedert in Antwort, Praxis, Rechtsgrundlage und Merksatz. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
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