Apotheker-Prüfungen

Kenntnisprüfung Apotheker: Apothekenbetriebsrecht

141 Fragen zu Apothekenbetriebsrecht stehen in der App, jede mit ausformulierter Antwort zum Aufsagen. Drei davon hier vollständig.

Was sind pharmazeutische Tätigkeiten?
Antwort

Die Tätigkeiten, die dem pharmazeutischen Personal vorbehalten sind:

Ein Arzneimittel entwickeln und herstellen.

Einen Ausgangsstoff oder ein fertiges Arzneimittel prüfen.

Abgabe der Arzneimittel.

Information und Beratung darüber.

Überprüfung von Arzneimitteln sowie das Beobachten, Sammeln und Auswerten von Arzneimittelrisiken und Medikationsfehlern.

Medikationsanalyse und Medikationsmanagement.

Rechtsgrundlage

§ 1a Abs. 3 ApBetrO zählt die pharmazeutischen Tätigkeiten auf; § 3 Abs. 4 und 5 ApBetrO regeln, wer sie ausüben darf und unter welcher Aufsicht.

In der Praxis

Innerhalb dieser Liste gibt es eine zweite Stufe: Manches darf nur die Apothekerin. Das Medikationsmanagement ist ausdrücklich Apothekern vorbehalten; eine PTA darf zwar die Arzneimittel dafür erfassen, aber die Auswertung und die Beratung nicht übernehmen.

Und alles, was eine PTA an pharmazeutischen Tätigkeiten ausübt, geschieht unter der Aufsicht eines Apothekers.

Merke: Herstellen, prüfen, abgeben, beraten, Risiken auswerten, Medikation managen. Das Medikationsmanagement bleibt beim Apotheker.
An welche Behörde richten Sie den Antrag auf eine Betriebserlaubnis?
Antwort

An die zuständige Behörde des Landes, in dem die Apotheke liegen soll — und wie sie heißt, ist von Land zu Land verschieden. Je nach Bundesland ist es das Landratsamt beziehungsweise die Kreisverwaltungsbehörde, bei kreisfreien Städten das Ordnungsamt, anderswo die Bezirksregierung oder ein Landesamt für Gesundheit.

Die Behörde entscheidet nicht allein: Für die fachliche Beurteilung zieht sie einen Sachverständigen des Apothekenwesens hinzu, den Pharmazierat.

Rechtsgrundlage

§ 2 ApoG für die Erteilung; die Zuständigkeit ergibt sich aus dem jeweiligen Landesrecht. Die Überwachung regelt § 64 AMG in Verbindung mit dem Landesrecht.

In der Praxis

Dass die Bezeichnung wechselt, ist kein Detail, sondern die richtige Antwort: Der Vollzug des Apothekenrechts ist Ländersache, obwohl das Recht bundesweit gilt. Wenn eine Prüferin nach „ihrer“ Behörde fragt, dürfen Sie ruhig sagen, dass die Bezeichnung je nach Land wechselt, und dann die des Prüfungslandes nennen.

Gut zu wissen: Wer bereits eine Erlaubnis hat und die Räume wechselt, braucht eine neue Erlaubnis — sie klebt an den Räumen.

Merke: Landesbehörde, Name wechselt je Bundesland. Fachlich beurteilt der Pharmazierat. Und bei neuen Räumen: neue Erlaubnis.
Darf die Hauptapotheke Rezepturen für ihre Filialen herstellen?
Antwort

Grundsätzlich stellt jede Apotheke für ihre eigenen Patienten her — auch die Filiale, denn sie ist eine Vollapotheke mit eigenem Rezepturarbeitsplatz und eigener Verantwortung.

Eine Herstellung im Auftrag einer anderen Apotheke ist aber zulässig. Dann gilt:

Der Auftrag wird schriftlich vereinbart, und die Verantwortlichkeiten werden klar zugeordnet.

Die herstellende Apotheke verantwortet Herstellung, Prüfung und Dokumentation nach ihren eigenen Vorschriften.

Die abgebende Apotheke bleibt für die Abgabe und die Beratung verantwortlich und muss sich vergewissern, dass ordnungsgemäß hergestellt wurde.

Rechtsgrundlage

§ 11a ApBetrO für Tätigkeiten im Auftrag einer anderen Apotheke, § 7 ApBetrO für die Rezepturherstellung, § 4 ApBetrO für den in jeder Apotheke vorzuhaltenden Rezepturarbeitsplatz.

In der Praxis

Praktisch ist das sinnvoll, weil sich Ausstattung und Erfahrung bündeln lassen — besonders bei aufwendigen Zubereitungen. Es entbindet die Filiale aber nicht davon, selbst über einen Rezepturarbeitsplatz zu verfügen: Die Räume sind Voraussetzung der Erlaubnis, nicht Folge der tatsächlichen Tätigkeit.

Die Plausibilitätsprüfung gehört zur Herstellung und damit zur herstellenden Apotheke; die Prüfung der Verschreibung selbst bleibt bei der abgebenden.

Merke: Auftragsherstellung ist erlaubt — schriftlich, mit klarer Verantwortungsteilung. Der Rezepturplatz muss trotzdem in jeder Apotheke sein.
Weitere Fragen aus Apothekenbetriebsrecht (Antworten in der App):

… und 123 weitere.

Kenntnisprüfung Apotheker

2.201 Fragen der mündlichen Kenntnisprüfung mit ausformulierten Antworten — Recht, Pharmakologie, Klinische Pharmazie, Rezeptur und Galenik. Gegliedert in Antwort, Praxis, Rechtsgrundlage und Merksatz. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.

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