Apotheker-Prüfungen

Kenntnisprüfung Apotheker: Infektiologie und Antiinfektiva

120 Fragen zu Infektiologie und Antiinfektiva stehen in der App, jede mit ausformulierter Antwort zum Aufsagen. Drei davon hier vollständig.

Darf ein Humanarzt ein Antibiotikum für einen Hund verschreiben?
Antwort

Nein. Die Verschreibung für ein Tier ist dem Tierarzt vorbehalten. Ein Humanmediziner darf nur für Menschen verordnen; verschreibt er für ein Tier, überschreitet er seine Befugnis.

Für die Apotheke gilt daher: Eine solche Verordnung ist nicht ordnungsgemäß und darf nicht beliefert werden. Sie nehmen Rücksprache und verweisen an den Tierarzt.

Wie eine tierärztliche Verschreibung aussieht: Sie nennt Tierart, das Tier oder den Tierhalter, Diagnose, Dosierung und — bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen — die Wartezeit, also die Zeit bis zur Schlachtung oder bis Milch und Eier wieder verwendet werden dürfen.

Umgekehrt gilt dasselbe: Ein Tierarzt darf nicht für Menschen verordnen.

In der Praxis

Der Hintergrund macht die Frage bedeutsamer, als sie aussieht: Der Antibiotikaeinsatz bei Tieren ist ein wesentlicher Treiber der Resistenzentwicklung. Resistente Keime gelangen aus der Tierhaltung über Lebensmittel und Umwelt zum Menschen — der tierassoziierte MRSA ist dafür das bekannteste Beispiel. Deshalb ist die Verschreibung streng geregelt und wird dokumentiert.

Was die Apotheke bei Tierarzneimitteln beachtet:

Apotheken dürfen Tierarzneimittel abgeben — das gehört zu den apothekenüblichen Waren.

Bestimmte Antibiotika sind der Anwendung beim Menschen vorbehalten und dürfen bei Tieren nicht eingesetzt werden.

Die Umwidmung eines Humanarzneimittels für ein Tier ist nur dem Tierarzt und nur unter engen Voraussetzungen erlaubt, wenn kein zugelassenes Tierarzneimittel verfügbar ist.

Die Dosierung unterscheidet sich erheblich zwischen den Tierarten — Katzen etwa vertragen Paracetamol nicht und sterben daran. Vor der Abgabe eines Humanarzneimittels „für den Hund“ auf Kundenwunsch ist deshalb dringend zu warnen.

Verweisen Sie an den Tierarzt, freundlich und mit der Begründung, dass die Dosierung tierartspezifisch ist.

Merke: Für Tiere verschreibt allein der Tierarzt — eine Humanverordnung für den Hund wird nicht beliefert.
Ist eine Erkältung viral oder bakteriell?
Antwort

Ganz überwiegend viral — in über neun von zehn Fällen. Verursacher sind Rhinoviren, dazu Corona-, RS-, Parainfluenza- und Adenoviren. Ein Erwachsener macht zwei bis vier solcher Infekte im Jahr durch, ein Kind deutlich mehr.

Der typische Verlauf: Halskratzen, dann Schnupfen, dann Husten; Besserung nach etwa einer Woche, der Husten kann drei Wochen anhalten.

Woran man eine mögliche bakterielle Beteiligung erkennt — sichere Zeichen gibt es nicht, aber Hinweise:

Der zweigipflige Verlauf — es wird besser, dann plötzlich wieder schlechter; hohes Fieber, das neu auftritt oder länger als drei Tage anhält; einseitige Beschwerden — ein Ohr, eine Nasennebenhöhle, eine Seite des Halses; starkes Krankheitsgefühl; Dauer über zehn Tage ohne jede Besserung.

Die Farbe des Sekrets sagt nichts aus. Gelbgrüner Auswurf entsteht durch Enzyme der eingewanderten Abwehrzellen und ist bei viralen Infekten ebenso häufig — das ist ein hartnäckiger Irrtum und eine gute Antwort.

Beratung

Was Sie bei einer gewöhnlichen Erkältung anbieten:

Ausreichend trinken, Ruhe, feuchte Luft, Inhalieren mit Kochsalz.

Meerwasser- oder Kochsalznasenspray; abschwellende Sprays höchstens fünf bis sieben Tage wegen des Rebounds — und nicht bei Bluthochdruck ohne Rücksprache.

Paracetamol oder Ibuprofen gegen Schmerz und Fieber.

Bei Halsschmerz Lutschtabletten, Salbei, Gurgellösungen.

Bei Husten — tagsüber ein Schleimlöser oder Pflanzliches wie Efeu, Thymian, Primel; nachts bei Reizhusten ein Hustenstiller. Nicht beides zugleich.

Pflanzliche Immunstimulanzien wie Echinacea oder Pelargonium können die Dauer geringfügig verkürzen.

Zum Arzt bei: Atemnot, Fieber über 39 Grad oder länger als drei Tage, Ohrenschmerz, einseitigem Gesichtsschmerz, Bluthusten, Verschlechterung nach anfänglicher Besserung, starkem Krankheitsgefühl, Säuglingen, Schwangeren, Immungeschwächten, chronisch Kranken.

Und der Satz, den man in jedem solchen Gespräch braucht: Ein Antibiotikum verkürzt eine Erkältung nicht.

Merke: Über neunzig Prozent viral — und die Farbe des Sekrets beweist gar nichts.
Liefern Sie ein Antibiotikum nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt?
Antwort

Ja, das ist möglich — die Apothekenbetriebsordnung lässt die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels in dringenden Fällen ohne vorliegende Verschreibung zu, wenn der Arzt sie mündlich oder fernmündlich anordnet.

Die Voraussetzungen:

Ein dringender Fall — die Versorgung duldet keinen Aufschub; der Arzt ist eindeutig identifiziert — Sie rufen unter der Ihnen bekannten Nummer zurück, nicht unter einer genannten; die Anordnung ist eindeutig — Arzneimittel, Stärke, Menge, Dosierung, Patient; Sie dokumentieren den Vorgang: Datum, Uhrzeit, Arzt, Anordnung, Ihr Zeichen; die Verschreibung wird nachgereicht — der Arzt hat sie unverzüglich zu übersenden.

Bei Betäubungsmitteln gilt Eigenes: Auch dort ist die Abgabe im Notfall möglich, aber der Arzt muss das Rezept mit dem Vermerk „Notfall-Verschreibung“ unverzüglich nachreichen.

In der Praxis

Wo die Grenzen liegen und worauf ein Prüfer hinauswill:

Der dringende Fall muss wirklich vorliegen. Die Bequemlichkeit des Patienten oder die vergessene Praxisöffnungszeit genügt nicht. Der Notdienst am Wochenende, das fiebernde Kind, der Schmerzpatient — das sind dringende Fälle.

Die Identität des Arztes ist der kritische Punkt. Rezeptbetrug läuft häufig über angebliche Anrufe. Deshalb: selbst zurückrufen, unter der Nummer aus dem eigenen Verzeichnis. Diesen Satz sollte man sagen.

Bei Betäubungsmitteln und teuren Arzneimitteln ist besondere Vorsicht geboten — hier ist der Anreiz zum Missbrauch am größten. Die Protokollfrage nennt ausdrücklich Antibiotika und Morphin nebeneinander, und die Antwort sollte diesen Unterschied benennen.

Ohne nachgereichte Verschreibung ist die Abrechnung gegenüber der Kasse gefährdet — es droht die Retaxation. Notieren Sie deshalb, wann die Verschreibung zugesagt wurde, und haken Sie nach.

Die pharmazeutische Prüfung entfällt nicht: Auch bei telefonischer Anordnung prüfen Sie Plausibilität, Dosierung und Wechselwirkungen.

Merke: Im dringenden Fall zulässig — aber selbst zurückrufen, dokumentieren und die Verschreibung nachfordern.
Weitere Fragen aus Infektiologie und Antiinfektiva (Antworten in der App):

… und 102 weitere.

Kenntnisprüfung Apotheker

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