Kenntnisprüfung Apotheker: Betäubungsmittelrecht
110 Fragen zu Betäubungsmittelrecht stehen in der App, jede mit ausformulierter Antwort zum Aufsagen. Drei davon hier vollständig.
Was ist im Betäubungsmittelgesetz geregelt?
Das Betäubungsmittelgesetz regelt den gesamten Umgang mit Stoffen, die abhängig machen können — also Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Erwerb und Besitz. Sein Zweck ist doppelt: Es soll den Missbrauch verhindern und zugleich die medizinisch notwendige Versorgung sichern. Deshalb verbietet es diese Stoffe nicht schlicht, sondern stellt jeden Umgang unter Erlaubnisvorbehalt und knüpft ihn an lückenlose Nachweise. Welche Stoffe erfasst sind, sagt das Gesetz nicht im Text, sondern in drei Anlagen, die durch Rechtsverordnung fortgeschrieben werden. Das Verschreiben und die Abgabe selbst hat der Gesetzgeber ausgelagert — dafür gibt es eine eigene Verordnung.
Der Stoffbegriff steht in § 1 BtMG mit seinen drei Anlagen, der Erlaubnisvorbehalt in § 3 BtMG. Verschreiben und Abgeben regelt § 13 BtMG — und auf dessen Ermächtigung stützt sich die Verschreibungsverordnung.
Was ist eine ausgenommene Zubereitung?
Eine ausgenommene Zubereitung ist ein Arzneimittel, das zwar einen Stoff aus den Anlagen enthält, wegen seiner geringen Konzentration und seiner Darreichungsform aber aus dem Betäubungsmittelrecht herausgenommen ist. Die Anlagen selbst benennen diese Ausnahmen, jeweils mit einer Obergrenze für den Gehalt je abgeteilter Form und oft mit der zusätzlichen Bedingung, dass die Zubereitung nicht zur Injektion bestimmt sein darf. Ist die Grenze eingehalten, ist das Präparat verschreibungspflichtig, aber kein Betäubungsmittel: normales Rezept, keine Karteikarte, kein Tresor.
Die Ausnahmen stehen in den Anlagen selbst, jeweils hinter dem Stoff, zu dem sie gehören — nicht im Gesetzestext davor. Dort finden Sie auch die Gehaltsgrenze und den Zusatz, dass keine Zubereitung zur Injektion erfasst ist.
Die klassischen Beispiele fragt jede Prüferin ab. Codein und Dihydrocodein als Hustenmittel oder Analgetikum bleiben unterhalb der Grenze ausgenommen — deshalb kommt der Hustensaft auf ein gewöhnliches Rezept. Tilidin mit Naloxon ist als nicht retardierte Zubereitung ausgenommen; die retardierte Form dagegen fällt unter das Betäubungsmittelrecht und braucht ein BtM-Rezept. Genau dieses Paar wird gern gegenübergestellt.
Bekommt ein Patient in einer Notlage Betäubungsmittel auch ohne Rezept?
Ohne irgendeine ärztliche Verschreibung nicht — anders als bei gewöhnlichen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wo die Betriebsordnung in dringenden Fällen eine Abgabe in kleinster Packung nach Rücksprache erlaubt, gibt es beim Betäubungsmittel keine solche Notabgabe.
Was es gibt, sind zwei andere Wege:
Die Notfallverschreibung: Der Arzt verschreibt auf gewöhnlichem Formular mit dem Wort darauf, und die Apotheke gibt ab. Es liegt also eine ärztliche Verschreibung vor, nur nicht auf dem amtlichen Formblatt.
Die Abgabe im dringenden Fall bei einem fehlerhaften Rezept und nicht erreichbarem Arzt — auch hier existiert eine Verschreibung, sie ist nur unvollständig.
Es gibt keine dem Notdienst-Ausnahmefall der Apothekenbetriebsordnung entsprechende Regelung. Einschlägig sind allein § 8 Abs. 6 BtMVV und § 12 Abs. 2 BtMVV — beide setzen eine ärztliche Verschreibung voraus.
Für den Patienten heißt das praktisch: Wer sein Schmerzmittel im Urlaub vergessen hat, braucht einen Arzt — den Notdienst, die Ambulanz. Ihre Aufgabe ist dann, ihm den kürzesten Weg dorthin zu zeigen, nicht das Mittel zu geben.
- Braucht eine Apotheke eine Erlaubnis für den Verkehr mit Betäubungsmitteln?
- Darf ein Arzt sich selbst oder Angehörigen Betäubungsmittel verschreiben?
- Darf eine Apotheke Betäubungsmittel an eine andere Apotheke abgeben?
- Darf eine PTA den Empfang von Betäubungsmitteln quittieren?
- Darf eine PTA die Betäubungsmitteldokumentation führen?
- Dürfen Betäubungsmittel ein- und ausgeführt werden?
- Dürfen Betäubungsmittel im Versandhandel abgegeben werden?
- Dürfen Betäubungsmittel über den Botendienst ausgeliefert werden?
- Dürfen Sie ein ausländisches Rezept über ein Betäubungsmittel beliefern?
- Ein Patient legt Ihnen drei Betäubungsmittelrezepte vor — wie gehen Sie vor?
- Ein Patient möchte mit seinem Betäubungsmittel ins Ausland reisen — was ist zu tun?
- Ein Patient möchte sein Betäubungsmittelrezept später einlösen — dürfen Sie es aufbewahren?
- Gibt es bei Betäubungsmitteln noch Höchstmengen?
- Gibt es das Betäubungsmittelrezept auch elektronisch?
- In welchen Einrichtungen muss der Verbleib von Betäubungsmitteln lückenlos nachgewiesen werden?
… und 92 weitere.
Kenntnisprüfung Apotheker
2.201 Fragen der mündlichen Kenntnisprüfung mit ausformulierten Antworten — Recht, Pharmakologie, Klinische Pharmazie, Rezeptur und Galenik. Gegliedert in Antwort, Praxis, Rechtsgrundlage und Merksatz. Vollständig offline, ohne Konto, Einmalkauf ohne Abo.
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